Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonventionen (”børnekonventioner”) sichern Kindern und Jugendlichen viele grundlegende Rechte zu. Dazu gehört zum Beispiel auch das Recht, bei Entscheidungen, die das Kind betreffen, einbezogen zu werden. Das gilt zum Beispiel auch bei vorzeitigem Verlassen der Schule und das Anrecht darauf, in dem Entscheidungsprozess einbezogen zu werden.

Weitere Informationen findet ihr in den folgenden Publikationen des Unterrichtsministeriums: