Satzung

Verein

Deutsche Privatschule Tingleff

S a t z u n g

  • 1 Name

 

Der Verein führt den Namen „Verein Deutsche Privatschule Tingleff“ und hat seinen Sitz in Tingleff.

 

 

  • 2 Zielsetzung

 

Der Verein bezweckt, im Rahmen der deutschen Volksgruppenarbeit in Nord-schleswig deutsche Schul- und Schulfreizeitarbeit in Tingleff zu betreiben sowie deutsche Sprache und Kultur im weitesten Sinne zu pflegen und zu fördern. Auf dieser Grundlage will der Verein aktiv an der kultur- und gesellschaftspolitischen Entwicklung im Umfeld der Schule mitwirken.

 

 

  • 3 Anbindung an den Deutschen Schul- und Sprachverein für Nordschleswig

 

Der Verein ist Mitglied des Deutschen Schul- und Sprachvereins (DSSV) und er-kennt dessen Satzungen an.

 

 

  • 4 Finanzierung

 

4.1. Die Aufgaben des Vereins werden durch öffentliche Zuschüsse, Mitglieds-           beiträge, Spenden und Erträge aus dem Vereinsvermögen finanziert.

 

4.2. Der Verein kann darüber hinaus durch den DSSV aus Mitteln des Gesamt-haushaltes der deutschen Minderheit finanziell unterstützt werden.

Die Zuwendungen vom DSSV unterliegen den Bedingungen gemäß den geltenden Satzungen des DSSV.

 

4.3. Der Verein kann für seine Schule und Schulfreizeitordnung ökonomische Absprachen und Übereinkünfte mit der Kommune auf der Basis einer vom DSSV anerkannten Satzung abschließen.

 

 

  • 5 Mitglieder

 

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Satzungen des Vereins anerkennt.

Erziehungsberechtigte der Schüler sind automatisch Mitglied. Über weitere Mit-gliedschaften entscheidet der Vorstand.

Der Kassierer führt die Mitgliederliste und die Beitragsliste. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Generalversammlung.

 

 

  • 6 Organe

 

6.1. Organe des “Vereins Deutsche Privatschule Tingleff” sind die Generalver-sammlung und der Vorstand.

 

6.2. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

 

 

  • 7 Generalversammlung

 

7.1. Die Generalversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins Deutsche Privatschule Tingleff und des Jugendclubs Tingleff.

Zur Generalversammlung wird mindestens zwei Wochen vor dem Termin unter Mitteilung der Tagesordnung auf der Schulhomepage und im Intranet eingeladen.

 

7.2. Die Generalversammlung findet einmal jährlich im 4. Quartal statt.

Die Tagesordnung umfasst mindestens folgende Punkte:

  1.   Wahl eines Versammlungsleiters
  2.   Bericht des Vorsitzenden
  3.   Bericht des Schulleiters
  4.   Evtl. Berichte von Ausschüssen
  5.   Kassenbericht (revidierter Rechenschaftsbericht)
  6.   Aussprache / Entlastung
  7.   Behandlung eingegangener Anträge
  8.  Wahlen
  9.  Verschiedenes

 

7.3. Anträge zur Behandlung unter Punkt 7 der Tagesordnung müssen dem Vorstand spätestens sieben Tage vor der Generalversammlung eingereicht sein.

 

7.4. Die Generalversammlung ist ungeachtet der Anzahl erschienener Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt haben. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Auf Antrag wird schriftlich abgestimmt.

Satzungsänderungen bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Vereins.

 

7.5. Hauptamtliche Mitarbeiter des Vereins haben als Mitglieder des Vereins all-gemeines Stimmrecht.

Sie können nicht stimmberechtigte Mitglieder des Vorstandes sein.

 

 

 

7.6. Der Vorstand kann eine außerordentliche Generalversammlung einberufen.

Eine außerordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn dies von mindestens 20 Mitgliedern schriftlich beantragt wird. Ein Vorschlag zur Tagesord-nung muss beigefügt werden. Es gelten die gleichen zeitlichen Fristen wie bei einer ordentlichen Generalversammlung.

 

 

  • 8 Vorstand

 

8.1. Der Vorstand besteht mindestens aus folgenden Mitgliedern

dem 1. Vorsitzenden

dem 2. Vorsitzenden

dem Schriftführer

und vier Beisitzern

Die Generalversammlung wählt einen Suppleanten. Der Suppleant kann ohne Stimmrecht an den Vorstandssitzungen teilnehmen.

Es können die Zubringerschulen (Buhrkall, Pattburg, Osterhoist, Rapstedt) jeweils auf den eigenen Generalversammlungen einen Beisitzer ohne Stimmrecht oder einen Beisitzer mit Stimmrecht, sofern dieser nicht Mitglied des eigenen Vorstandes ist, nach Tingleff entsenden.

Der Schulleiter und sein Vertreter gehören dem Vorstand ohne Stimmrecht an.

Der Personalratsvertreter (Tillidsrepræsentant) nimmt ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil.

 

8.2. Die in Abschnitt 1 aufgeführten Vorstandsmitglieder werden für 3 Jahre ge-wählt. Wiederwahl ist möglich. Der Suppleant wird für 1 Jahr gewählt.

Der Vorstand konstituiert sich auf der ersten Vorstandssitzung nach der General-versammlung.

 

8.3. Der Vorstand führt alle Geschäfte und vertritt den Verein nach innen und nach außen. Er ist berechtigt, Arbeitsausschüsse einzusetzen.

 

8.4. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit und ist beschlussfähig, wenn über die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 

8.5. Abgesehen von den Situationen, bei denen das Einverständnis der Generalver-sammlung, des DSSV und/oder öffentlicher Behörden vorliegen muss, zeichnen der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, ein weiteres Vorstandsmitglied sowie der Schulleiter. Im Rahmen der dänischen Gesetzgebung für Privatschulen können die Unterschriften des Vorsitzenden und des Schulleiters ausreichen.

 

8.6. Die Vorstandsmitglieder haften nicht persönlich für evtl. Schulden des Vereins. Sie führen ihre Aufgaben ehrenamtlich aus.

 

 

8.7. Der Vorstand tagt nach Bedarf, jedoch mindestens vier mal jährlich.

 

8.8. Über alle Sitzungen ist ein Protokoll zu führen.

 

 

  • 9 Anstellung

 

9.1. Der Schulleiter und die fest angestellten Lehrkräfte werden gemäß den gelten-den Richtlinien und Satzungen des DSSV angestellt bzw. entlassen.

 

9.2. Andere Mitarbeiter werden vom Schulvorstand im Rahmen des bewilligten Haushaltes angestellt bzw. entlassen.

 

 

  • 10 Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

  • 11 Revision

 

Der Rechenschaftsbericht der vom Verein betriebenen Schule/Institution wird nach den jeweils geltenden Revisionsbestimmungen des Unterrichtsministeriums und der Volksgruppe durch einen staatsautorisierten oder registrierten Revisor geprüft.

 

 

  • 12 Auflösung

 

12.1. Die Auflösung des Vereins Deutsche Privatschule Tingleff kann nur auf zwei, mindestens 14 Tage auseinanderliegenden Generalversammlungen, durch eine 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Aus der Einladung muss der Antrag auf Auflösung des Vereins sichtbar sein.

 

12.2. Bei einer Auflösung des Vereins ist dessen Vermögensverwaltung gemäß § 15

der Satzungen des DSSV vorzunehmen.

 

12.3. Sollte der Zweck des Vereins gemäß § 2 nicht mehr erfüllt werden können, so ist die Vermögensverwaltung gemäß § 15 der Satzung des DSSV vorzunehmen.

 

12.4. Bei Einstellung des Schulbetriebes unterliegt der Verein auch der jeweils geltenden dänischen Gesetzgebung für die Auflösung von Privatschulen.

 

 

  • löst die Satzung mit den letzten Änderungen vom 02 Oktober 1996 ab!

 

 

 

 

  • angenommen auf der Generalversammlung am 2. Oktober 1997!
  • Änderungen vom 7.10.1999!
  • Änderungen vom 29.09.2015!
  • Änderungen vom 11.10.2016!
  • Änderungen vom 27.10.2020!

 

 

                                                                                                   Tingleff, d. 04.11.2020